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06 Aug

Aufsätze: Kurzinfo

Parken am Ende des Radwegs rechtfertigt Abschleppen

06. August 2021

von sd

Darum ging es in dem Fall: Ein Pkw parkte in Leipzig auf einem durch die Zeichen 237 und 295 StVO sowie das Piktogramm "Fahrrad" gekennzeichneten Radweg. Nachdem der Halter nicht ermittelt werden konnte, rückte der Abschleppdienst an. Die Abschleppkosten in Höhe von rund 300 Euro sollte der Halter bezahlen. Dieser klagte dagegen und argumentierte, dass es zu keiner Verkehrsbehinderung gekommen sei, da sein Auto am Ende des Radwegs gestanden habe und dahinter ein weiteres Fahrzeug geparkt habe. Die Radfahrer hätten also ohnehin auf die Straße ausweichen müssen. Das Leipziger Verwaltungsgericht urteilte anders. Das Abschleppen des Autos sei rechtmäßig gewesen, da der Halter verkehrswidrig ...

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