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09 Jan

Urteile

Pauschaler Hinweis genügt nicht

09. Januar 2004

Urteil vom:
03.12.2002
Aktenzeichen:
4 StR 458/02
Paragrafen:
StGB §§ 69, 69 a

BGH

Zur Begründung der Ungeeignetheit zum Führen von Fahrzeugen reicht der pauschale Hinweis, der Angeklagte habe das Fahrzeug „im Zusammenhang mit der Tatausübung“ gefahren, nicht aus.

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