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03
Mai
Aufsätze: Kurzinfo
Pkw-Fahrer haftet bei berührungslosem Unfall
von tc
Im Fall radelte der Kläger auf einem zwei Meter breiten Feldweg. Als ihm ein Pkw entgegenkam, wich der Radfahrer zur Seite aus - auf den matschigen Seitenstreifen. Auto und Radfahrer passierten einander. Letzterer wollte nun wieder zurück auf den Feldweg manövrieren, stürzte aber und verletzte sich. Er wollte vom Autofahrer Schadenersatz.
Dieser musste die Hälfte des Schadens übernehmen. Zwar sei der Unfall berührungslos verlaufen, stellte das OLG fest, aber der Sturz sei dem Autofahrer zuzurechnen, da dieser beim Betrieb eines Fahrzeugs entstanden sei. Der - missglückte - Ausweichvorgang sei das Resultat der Fahrweise des Beklagten gewesen, der Sturz sei deshalb "im nahen zeitlichen und ...