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01 Jun

Aufsätze: Kurzinfo

Private Dienstleister dürfen nicht "blitzen"

01. Juni 2018

von tc

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte arge Bedenken gegen die Praxis einer örtlichen Polizeibehörde, die Geschwindigkeitsmessungen "outsourcte". Die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten sei eine "typische Hoheitsaufgabe" des Staates. Wenn es - wie im konkreten Fall - um Verkehrsordnungswidrigkeiten gehe, seien laut § 26 Abs. 1 StVG Behörden oder Polizeidienststellen zuständig. So äußerte sich das OLG Frankfurt am Main in seinem Beschluss. Weiter heißt es: "Eine eigenverantwortliche Wahrnehmung dieser Aufgaben durch Privatpersonen ist danach ausgeschlossen." Eine Hintertür ließ das Gericht allerdings offen: Eine Behörde dürfe eine derartige Aufgabe schon an private ...

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