Willkommen beim Verkehrsdienst!
Hier finden Sie Aufsätze, Entscheidungen und Wissenswertes zum Straßenverkehrsrecht.
Kostenlose Recherche für alle Heft-Abonnenten.
Suche
Bitte beachten Sie bei der Eingabe der Gerichte folgende Schreibweisen:
Beispiele:
LG München für Landgericht München
BGH für Bundesgerichtshof
BVerfG für Bundesverfassungsgericht usw.
Bitte beachten Sie bei der Eingabe des Aktenzeichens folgende Schreibweise:
Beispiele:
1 S 3263/08
1 K 927.09
Bitte beachten Sie bei der Eingabe der Vorschriften folgende Schreibweisen:
Beispiele:
StVG § 3 Abs. 1 Satz 1
StVO §§ 12 Abs. 3 Ziff. 3
ZPO §§ 114 ff.
VwVfG § 38
06
Jun
Urteile
Problem mit dem Punktestand
OVG Nordrhein-Westfalen
1. Der Punktestand eines Fahrerlaubnisinhabers reduziert sich nach § 4 Abs. 5 Satz 2 StVG auf 17 Punkte, wenn die Fahrerlaubnisbehörde vor Erreichen oder Überschreiten der Schwelle von 18 Punkten Maßnahmen nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 nicht ergriffen hat, obwohl sie dazu objektiv verpflichtet war, weil sich ein Punktestand von 14, aber nicht mehr als 17 Punkten ergeben hatte.
2. Die in § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 StVG genannten Maßnahmen (Punktsystem) sind auch dann (erneut) zu ergreifen, wenn sich die in diesen Vorschriften genannten Punktestände zum wiederholten Mal ergeben haben.
3. Erreicht der Punktestand des Fahrerlaubnisinhabers auf Grund erneuter Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten den Bereich von 14 bis 17 Punkten zum wiederholten Mal, bleiben früher etwa ergriffene Maßnahmen nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 StVG bei der Anwendung des § 4 Abs. 5 Satz 2 StVG außer Betracht.