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06 Mrz

Aufsätze: Artikel

Probleme durch Cannabisblütenmedikation

06. März 2020

von Dr. Paul Brieler,Maritta Zentgraf

Mit dem Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften vom 6.3.2017 (BGBI I 403) wurden bestimmte Cannabisblüten zu einem verschreibungsfähigen Medikament. Aus verkehrsrechtlicher Sicht gibt es nach derzeitiger Auffassung des BMVI keinen Handlungsbedarf aufgrund des Medikamentenprivilegs im § 24 a Abs. 2 StVG. Die Regelung führt jedoch zu neuen Problemstellungen in der verkehrspsychologischen Rehabilitation. Vor diesem Hintergrund werden allgemeine Informationen zur Cannabisblütenmedikation mitgeteilt.1

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