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05 Aug

Aufsätze: Artikel

Promillegrenzen für Radfahrer

05. August 2016

von Dr. Alfred Scheidler

Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss wird von vielen nicht nur im Hinblick auf die Gefährlichkeit unterschätzt, sondern auch im Hinblick auf die Rechtsfolgen. Im Unterschied zum alkoholisierten Kraftfahrer, für den § 24a Straßenverkehrsgesetz (StVG) ordnungswidrigkeitenrechtlich die 0,5-Promille-Grenze festlegt, gibt es für Radfahrer zwar keine gesetzlichen Grenzwerte. Wer betrunken auf dem Fahrrad angetroffen wird, kann aber - abhängig vom jeweiligen Alkoholisierungsgrad - trotzdem mit empfindlichen Konsequenzen zu rechnen haben.

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