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ZPO §§ 114 ff.
VwVfG § 38
03
Mrz
Aufsätze: Kurzinfo
Punktesystem: Schutz vor Mehrfachtätern wichtiger als Warnfunktion
Eine Fahrerlaubnis ist auch dann wegen acht oder mehr Punkten zu entziehen, wenn diese bereits bei der Verwarnung des Fahrerlaubnisinhabers vorlagen, der Behörde aber noch nicht bekannt waren. So urteilte kürzlich das Bundesverwaltungsgericht. Der Kläger des zugrunde liegenden Rechtsstreits wandte sich gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis gemäß § 4 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Am 13. Februar 2015 entzog die Fahrerlaubnisbehörde dem Kläger, der am 21. Januar 2015 wegen sieben Punkten im Fahreignungsregister verwarnt worden war, die Fahrerlaubnis. Er habe mit einer am 10. März 2014 begangenen und mittlerweile auch rechtskräftig geahndeten Geschwindigkeitsüberschreitung neun Punkte ...