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07 Mrz

Urteile: Kurzurteile

Radfahren bleibt immer erlaubt

07. März 2025

Die Fahrerlaubnis-Verordnung bietet keine rechtliche Grundlage für eine behördliche Untersagung des Führens von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen (z.B.: Fahrräder, Mofas, E-Scooter). Das hat das Oberverwaltungsgericht für das Land NRW entschieden. Damit sind zwei Antragsteller aus Duisburg und Schwerte vorläufig wieder berechtigt, mit solchen Fahrzeugen am Straßenverkehr teilzunehmen. Ein Antragsteller fuhr unter dem Einfluss von Amphetamin einen E Scooter. Der andere Antragsteller wies bei einer Fahrt mit dem Fahrrad eine Blutalkoholkonzentration von über 2,0 Promille auf. Beide besitzen keine Fahrerlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen. In beiden Fällen untersagten die Fahrerlaubnisbehörden ...

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