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VwVfG § 38
02
Mai
Urteile: Radfahrer
Radfahrende Personen auf Fußgängerüberwegen
Von Regierungsdirektor Dr. Adolf Rebler, Regierung der Oberpfalz, Regensburg
Eine immer wieder diskutierte Frage ist es, ob Fahrrad fahrende Personen, die die Fahrbahn auf Fußgängerüberwegen (FGÜ) überqueren wollen, das Vorrecht des § 26 Abs. 1 StVO genießen. Hierzu scheint sich inzwischen eine einheitliche Meinung in der Rechtsprechung gebildet zu haben. Eine zweite häufig gestellte Frage ist es, ob Radfahrer den FGÜ überhaupt benutzen dürfen.