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03
Nov
Aufsätze: Kurzinfo
Radfahrer hat auch entgegen der Fahrtrichtung Vorfahrt
von tc
Eine Radfahrerin, die entgegen der Fahrtrichtung auf einem Radweg fährt und mit einem wartepflichtigen Pkw kollidiert, kann ein Drittel ihres Schadens selbst zu tragen haben. Das entschied das Oberlandesgericht Hamm. Aber das OLG stellte auch fest: Die Radfahrerin hat nicht ihr Vorfahrtsrecht verloren, als sie den kombinierten Geh- und Radweg entgegen der freigegebenen Fahrtrichtung befahren hat.
Ein Radfahrer behalte sein Vorrecht gegenüber kreuzenden und einbiegenden Fahrzeugen auch dann, wenn er verbotswidrig den linken von zwei vorhandenen Radwegen nutze, stellte das Gericht klar. Die Klägerin ihrerseits habe den Unfall mitverschuldet, weil sie mit ihrem Fahrrad den an der Unfallstelle ...