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05 Jun

Aufsätze: Kurzinfo

Radfahrer muss nicht mit unvorhersehbaren Hindernissen rechnen

05. Juni 2020

von tc

Ein Radfahrer fuhr mit seinem Mountainbike mit einiger Geschwindigkeit auf einem Feldweg und stürzte über einen quergespannten Stacheldraht. Er verletzte sich schwer und ist seitdem vom Hals abwärts gelähmt. Er verlangt deswegen Schmerzensgeld. Der Fall ging den Weg durch die Instanzen und landete schließlich beim Bundesgerichtshof (BGH). Knackpunkt war die Frage, ob der Mountainbiker Mitschuld am Unfall trägt, da er schnell unterwegs war. Der BGH verneinte das. Zwar verlange die StVO von Radfahrern, nur so schnell zu fahren, "dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann", aber der Sachverhalt liege anders, wenn es dabei um Hindernisse gehe, mit denen nicht zu rechnen und die ...

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