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05 Mai

Urteile

Reaktion auf Artikel zur Sicherstellung von EWR-Führerscheinen

05. Mai 2023

Martin Maibach

Gemäß einer auf den Artikel "Nach dem neuen EuGH-Urteil: Führerschein trotzdem sicherstellen?" (VERKEHRSDIENST 02/23) gefolgten Erlass-Klarstellung teilt das hessische Landes­polizeipräsidium mit, dass die Sicherstellung bzw. Beschlagnahme von EWR-Führerscheinen, deren Inhaber im Ausland leben, nach § 94 Abs. 3 StPO in Hessen derzeit keine Anwendung findet. Die Sicherstellung bzw. Beschlagnahme solcher Führerscheine ist dort nur zulässig, wenn das Dokument als physisches Asservat (zum Beispiel als Beweismittel einer Totalfälschung) für das Strafverfahren von Bedeutung ist.

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