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VwVfG § 38
04
Dez
Aufsätze: Kurzinfo
Rechts vor links im Parkhaus?
§ 8 Abs. 1 StVO regelt die Vorfahrt an Kreuzungen und Einmündungen. Rechts vor links lautet die Grundregel. Im Parkhaus geht es differenzierter zu.
Das Kammergericht (KG) Berlin hat sich dazu geäußert, wie "rechts vor links" in einem Parkhaus anzuwenden sei. Bei Fahrstreifen, die allein dem Ausfahren dienen und "äußerlich vergleichbar" seien, werde Paragraf 8 Abs. 1 StVO grundsätzlich angewendet. Seien auf einem Fahrstreifen aber lediglich Fahrzeuge unterwegs, die einen Parkplatz suchen - Stichwort: Suchverkehr - gelte rechts vor links nicht.
Im Fall schauten sich die Richter die Fotos vom Parkhaus an und sahen, dass entlang der von den Unfallparteien benutzten Fahrstreifen gar nicht geparkt ...