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08 Nov

Aufsätze: Kurzinfo

Rechtsfehlerhafte Verkehrsüberwachung befürchtet

08. November 2019

von tc

Nach Ansicht des Amtsgerichts Hanau ist eine Geschwindigkeitskontrolle, die durch Privatpersonen ausgeführt wird, vor Gericht nicht als Beweismittel verwertbar. Die Verkehrsüberwachung sei "eine hoheitliche Aufgabe der Gefahrenabwehr sowie der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten", befand das Gericht. Und weil das so ist, müssten sich Polizei und Ordnungsbehörden darum kümmern. Dennoch dürften Privatpersonen technisch unterstützen - die Behörden müssten aber jederzeit "Herrin des Verfahrens" bleiben. tc Amtsgericht Hanau Aktenzeichen 50 OWI 2255 JS 15960/18

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