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Beispiele:
LG München für Landgericht München
BGH für Bundesgerichtshof
BVerfG für Bundesverfassungsgericht usw.
Bitte beachten Sie bei der Eingabe des Aktenzeichens folgende Schreibweise:
Beispiele:
1 S 3263/08
1 K 927.09
Bitte beachten Sie bei der Eingabe der Vorschriften folgende Schreibweisen:
Beispiele:
StVG § 3 Abs. 1 Satz 1
StVO §§ 12 Abs. 3 Ziff. 3
ZPO §§ 114 ff.
VwVfG § 38
13
Apr
Urteile
Reform des Punktsystems
Das Punktsystem soll im Straßenverkehr mehrfach auffälligen Kraftfahrern Hilfestellung zur Änderung ihres Verhaltens bieten, gleichzeitig aber auch sicherstellen, dass für das Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignete Personen ihre Fahrerlaubnis verlieren. Das System ist im Laufe der Jahre so kompliziert geworden, dass es für viele Menschen kaum noch verständlich ist und in der Praxis nur noch mit großem Aufwand gehandhabt werden kann. Der Bundesverkehrsminister ist angetreten, das Punktsystem grundlegend zu reformieren. Er hat dabei den Anspruch, es einfacher, gerechter und transparenter zu machen. Die Eckpunkte der geplanten Reform werden im folgenden Artikel vorgestellt.