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15 Jul

Urteile

Regelmäßiger Cannabiskonsum

15. Juli 2003

Urteil vom:
30.05.2003
Aktenzeichen:
10 S 1907/02
Paragrafen:
FeV § 46 Abs. 1; FeV Anlage 4 Nr. 9.2.1

VGH Baden-Württemberg

Die auf dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand beruhenden Begutachtungs-Leitlinien gehen davon aus, dass ein Kraftfahrer, der regelmäBig (täglich oder
gewohnheitsmäßig) Cannabis konsumiert, in der Regel nicht in der Lage ist ,
den gestellten Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen gerecht zu
werden (Kapitel 3.12.1). In diesen Fällen wird aus der Häufigkeit des Konsums von Cannabis auf die regelmäßig fehlende Fähigkeit des betreffenden Fahrerlaubnisinhabers geschlossen, den Konsum vom Fahren zu trennen.

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