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05 Okt

Aufsätze: Kurzinfo

Reinigungsfahrzeug mit gelbem Blinklicht: unklare Verkehrslage?

05. Okober 2018

von tc

Ein Auto und ein städtisches Reinigungsfahrzeug kollidierten. An dessen gelbem Blinklicht arbeiteten sich die Instanzen im anschließenden Schadenersatzprozess ab. Das war im Fall passiert: Auf der rechten Seite einer Straße fuhr ein städtisches Reinigungsfahrzeug mit gelbem Blinklicht. Ein Pkw wollte überholen, als der Fahrer des Reinigungsfahrzeugs plötzlich wendete - ohne Blinker und Rückschau. Es kam zur Kollision. Das Landgericht Wuppertal erkannte wohl den Verstoß des Reinigungsfahrzeugs gegen Paragraf 9 StVO, gab dem Überholer aber eine Mitschuld von 30 Prozent. Er habe trotz unklarer Verkehrslage überholt. Außerdem hätte er aufgrund des gelben Blinklichts Vorsicht walten lassen müssen ...

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