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10 Apr

Urteile

Relative Fahruntüchtigkeit

10. April 2004

Urteil vom:
27.01.2004
Aktenzeichen:
1 Ss 242/03
Paragrafen:
StGB § 316

OLG Zweibrücken

Relative Fahruntüchtigkeit liegt nach Betäubungsmittelkonsum erst vor, wenn
Umstände erkennbar sind, die über die allgemeine Drogenwirkung hinaus den
sicheren Schluss zulassen, dass der Konsument in der konkreten Fahrsituation
fahrunsicher war.

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