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07 Jul

Aufsätze: Kurzinfo

Relative Fahruntüchtigkeit setzt "alkoholtypischen" Fahrfehler voraus

07. Juli 2017

von tc

Ist einem alkoholisierten Autofahrer ein einfacher Vorfahrtsverstoß anzulasten, spricht dieser allein nicht für eine relative Fahruntüchtigkeit. Das Amtsgericht Dessau-Roßlau sah keinen alkoholbedingten Fahrfehler. Im Fall missachtete ein Autofahrer die Vorfahrt und kollidierte mit einem anderen Pkw. Beim ihm wurde eine Blutalkoholkonzentration von 0,65 Promille festgestellt. Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau meinte, dass sich aus dem alkoholbedingten Vorfahrtsverstoß die relative Fahruntüchtigkeit des Autofahrers ergebe und beantragte daher die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis. Es bestehe der dringende Tatverdacht einer alkoholbedingten Straßengefährdung. Das Gericht lehnte den ...

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