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07 Mai

Urteile

Rettungstransport

07. Mai 2004

Urteil vom:
17.03.2004
Aktenzeichen:
13 B 2691/03
Paragrafen:
VWGO §§ 80, 80a, 123, PBefG § 49, RettG NW § 18

OVG NRW

1. Die Erteilung rettungsrechtlicher Genehmigungen gemäß § 18 RettG NRW
begründet eine dem Art. 12 Abs.1 GG unterfallende Schutzposition.
2. Rechtswidriges Verhalten der Inhaber von Genehmigungen gemäß § 49 PBefG rechtfertigt keinen vorbeugenden vorläufigen Rechtsschutz gegen die Behörde, derartige Genehmigungen zu unterlassen.
3. Die Angabe „Krankenkraftwagen“ im Fahrzeugschein beschränkt sich auf Fahrzeuge, die für den Einsatz im öffentlichen Rettungsdienst geeignet und
vorgesehen sind.

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