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02 Mrz

Aufsätze: Kurzinfo

Rettungswagen hat nicht automatisch freie Bahn

02. März 2018

von tc

Wer einen Rettungswagen mit Blaulicht und Martinshorn fährt, muss dennoch die Augen offenhalten. Das OLG München stellte klar, dass ein Rettungswagenfahrer sein "Wegerecht" - also das Recht bestimmter Fahrzeuge auf "freie Bahn" - nicht "blindlings" wahrnehmen dürfe. Gerate der Fahrer in eine unübersichtliche Situation und fahre dennoch drauflos, hafte er bei einem Unfall mit. Das OLG forderte eine "berechtigte Erwartung" des Fahrers auf das richtige Verhalten der anderen, sprich: Er erkennt Anzeichen, dass diese "freie Bahn" machen - zum Beispiel, indem sie rechts ranfahren. Oberlandesgericht München Aktenzeichen 10 U 2135/17

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