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05 Okt

Aufsätze: Artikel

Richtervorbehalt bei Blutentnahmen gestrichen

05. Okober 2018

von Sascha Stock

Das entsprechende "Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens" wurde am 23.8.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist nach seinem Artikel 18 bereits seit dem 24.8.2017 in Kraft. Das Gesetz, das den Richtervorbehalt bei Blutentnahmen nicht mehr notwendig macht, soll seit Jahren bekannte Probleme beheben - und die deutsche Justiz entlasten.

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