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04 Mai

Aufsätze: Kurzinfo

Richtungspfeil missachtet: Mithaftung

04. Mai 2020

von tc

Wer links eingeordnet ist, aber geradeaus weiterfährt, muss damit rechnen, bei einem Unfall zu haften - auch wenn der Unfall hauptursächlich von einem nachlässigen Fahrstreifenwechsel verursacht worden ist. Wenn es bei einem Fahrstreifenwechsel kracht, dann zahlt normalerweise der Fahrstreifenwechsler den Verstoß gegen Paragraf 7 Abs. 5 StVO). Etwas anderes kommt aber dann in Betracht, wenn der andere Unfallbeteiligte fälschlicherweise auf seinem Fahrstreifen unterwegs war, er also zum Beispiel auf der Linksabbiegerspur geradeaus fährt. Dann kommt eine Mithaftung in Höhe von einem Drittel in Betracht (Verstoß gegen Paragraf 41 StVO). Zwei Drittel verbleiben beim unaufmerksamen ...

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