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06 Sep

Aufsätze: Kurzinfo

Risikobewusster unterwegs als früher?

06. September 2019

Wann darf die Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis vorzeitig aufgehoben werden? Das Amtsgericht Rheinberg hat in einer Entscheidung maßgebliche Umstände genannt. § 69 a StGB regelt die Sperrfrist, in der keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf, wenn einem Verurteilten von einem Gericht diese entzogen worden ist. Die Sperrfrist liegt zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Im Absatz 7 geht es um die vorzeitige Aufhebung dieser Sperrfrist. Nach der Entscheidung des Amtsgerichts Rheinberg müssen dafür "hinreichende Gründe vorliegen, dass der Verurteilte nicht länger als zum Führen von Kfz ungeeignet anzusehen ist". Diese Gründe lägen dann vor, wenn der Verurteilte im ...

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