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04 Nov

Aufsätze: Kurzinfo

Rotlichtverstoß: Genaue örtliche Angaben nötig

04. November 2016

von tc

Bei einem Rotlichtverstoß muss der Richter im Urteil genau festhalten, dass die Haltlinie überfahren wurde, als die Ampel Rot zeigte. Maßgeblich, ob ein Rotlichtverstoß vorliegt oder nicht, ist das Überfahren der Haltlinie. Der Richter muss diese Tatsache in seinem Urteil erwähnen, um dann weiter darzulegen, dass die Ampel schon mehr als eine Sekunde Rot zeigte, als die Linie überfahren wurde. Dies entspricht dem sogenannten qualifizierten Rotlichtverstoß. Es reicht dabei nicht, dass Zeugen - zum Beispiel Polizeibeamte - allein auf ihr Gefühl vertrauen, um die verstrichene Zeit zu schätzen. Oberlandesgericht Saarbrücken Aktenzeichen Ss (BS) 76/2015 (44/15 OWi)

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