Willkommen beim Verkehrsdienst!
Hier finden Sie Aufsätze, Entscheidungen und Wissenswertes zum Straßenverkehrsrecht.
Kostenlose Recherche für alle Heft-Abonnenten.
Suche
Bitte beachten Sie bei der Eingabe der Gerichte folgende Schreibweisen:
Beispiele:
LG München für Landgericht München
BGH für Bundesgerichtshof
BVerfG für Bundesverfassungsgericht usw.
Bitte beachten Sie bei der Eingabe des Aktenzeichens folgende Schreibweise:
Beispiele:
1 S 3263/08
1 K 927.09
Bitte beachten Sie bei der Eingabe der Vorschriften folgende Schreibweisen:
Beispiele:
StVG § 3 Abs. 1 Satz 1
StVO §§ 12 Abs. 3 Ziff. 3
ZPO §§ 114 ff.
VwVfG § 38
04
Nov
Aufsätze: Kurzinfo
Rotlichtverstoß: Genaue örtliche Angaben nötig
von tc
Bei einem Rotlichtverstoß muss der Richter im Urteil genau festhalten, dass die Haltlinie überfahren wurde, als die Ampel Rot zeigte.
Maßgeblich, ob ein Rotlichtverstoß vorliegt oder nicht, ist das Überfahren der Haltlinie. Der Richter muss diese Tatsache in seinem Urteil erwähnen, um dann weiter darzulegen, dass die Ampel schon mehr als eine Sekunde Rot zeigte, als die Linie überfahren wurde. Dies entspricht dem sogenannten qualifizierten Rotlichtverstoß. Es reicht dabei nicht, dass Zeugen - zum Beispiel Polizeibeamte - allein auf ihr Gefühl vertrauen, um die verstrichene Zeit zu schätzen.
Oberlandesgericht Saarbrücken
Aktenzeichen Ss (BS) 76/2015 (44/15 OWi)