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09 Jan

Aufsätze: Artikel

Rücksichtsloses Handeln und konkrete Gefahr gemäß § 315 c Abs. 1 Nr. 2 StGB

09. Januar 2017

von Ewald Ternig

Die Bestimmung des § 315 c Strafgesetzbuch (StGB) beschäftigt die Gerichte immer wieder. Am häufigsten geht es dabei um Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Ab und zu müssen sich die Richter auch mit Buchstabe b der Ziffer 1 auseinandersetzen, wenn eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung Ursache für die Fahrunsicherheit darstellt. Wichtig ist, dass es bei der sogenannten doppelten Kausalität auch noch zu einer konkreten Gefahr für andere Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert kommen muss. Nun hatte das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz1 einen Sachverhalt zu entscheiden, bei dem es um eine der sieben "Todsünden" ging.

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