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04 Mrz

Aufsätze: Kurzinfo

Schon einmal ist genug

04. März 2016

Bereits der einmalige Konsum von Kokain kann die Fahrerlaubnis kosten. Dies entschied das Verwaltungsgericht Trier. Ein Autofahrer geriet in eine Verkehrskontrolle. Die Polizeibeamten stellten Ausfallerscheinungen fest, der Mahsan-Test verlief positiv auf Kokain. Der toxikologische Befund der am selben Tag erfolgten Blutentnahme belegte die Aufnahme von Kokain. Daraufhin entzog die zuständige Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung. Zu Recht, entschied das Verwaltungsgericht Trier. Bereits die einmalige Einnahme von Kokain schließe die Fahreignung aus, unabhängig von der Höhe der nachgewiesenen Betäubungsmittelkonzentration, hieß es in der Begründung des Gerichts. ...

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