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05 Feb

Aufsätze: Kurzinfo

Schon einmal ist genug

05. Februar 2016

von jlp

Bereits der einmalige Konsum von Kokain kann die Fahrerlaubnis kosten: Ein Autofahrer geriet in eine Verkehrskontrolle. Die Polizeibeamten stellten Ausfallerscheinungen fest, der Mashan-Test verlief positiv auf Kokain. Der toxikologische Befund der am selben Tag erfolgten Blutentnahme belegte die Aufnahme von Kokain. Daraufhin entzog die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung. Zu Recht, entschied das Verwaltungsgericht Trier: Bereits die einmalige Einnahme von Kokain schließe die Fahreignung aus, unabhängig von der Höhe der Betäubungsmittelkonzentration. Verwaltungsgericht Trier Aktenzeichen 1 L 3706/15.TR

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