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04 Mai

Aufsätze: Kurzinfo

Schramme beim Rückwärtseinparken

04. Mai 2020

von sd

Der ADAC berichtet über ein Urteil des Amtsgerichts München, das im Fall einer Schadenersatzklage einer Supermarktkundin entscheiden musste. Die Frau fuhr ihr Auto rückwärts in eine Parkbucht auf einem Supermarktparkplatz vor dem Gebäude der Beklagten. Der Parkplatz gehört zu dem Gelände, auf dem sich der Supermarkt befindet. Die Beklagte hat auf dem schmalen Rollkiesstreifen zwischen der Hauswand und der Parkbucht einen Begrenzungsstein drapiert, der ungefähr fünf Zentimeter in die Parkbucht hineinragt. Trotz Rückfahrkamera und -sensoren konnte die Autofahrerin den scharfkantigen Stein wegen seiner Größe und Lage nicht sehen, wie sie selbst angab. Obwohl sie den Begrenzungsstein beim ...

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