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02 Dez

Aufsätze: Kurzinfo

Schulterblick vergessen: Radfahrer haftet allein

02. Dezember 2022

von sd

Auch für Radfahrer gilt die doppelte Rückschaupflicht. Wer diese beim Abbiegen missachtet, muss im Falle eines Unfalls alleine für den Schaden aufkommen. Das hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht entschieden. Im konkreten Fall war ein Radfahrer beim Linksabbiegen mit dem ihm folgenden Auto kollidiert. Der Radler hatte sich beim Abbiegen nicht umgesehen und sich zuvor auch nicht bis zur Mitte der Straße eingeordnet. Laut Angaben des Autofahrers habe der Radfahrer nicht einmal seinen Richtungswechsel angezeigt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf, das den Sachverhalt schließlich klären musste, stellte fest, dass sich auch Radfahrer an die in der Straßenverkehrsordnung verankerte doppelte ...

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