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07 Mai

Urteile

Schutz vor Straßenbäumen

07. Mai 2004

Urteil vom:
04.03.2004
Aktenzeichen:
III ZR 225/03
Paragrafen:
BGB § 839, Artikel 34 GG

BGH

1. Die Straßenverkehrssicherungspflicht erstreckt sich auch auf den Schutz vor Gefahren durch Straßenbäume. Ihre Verletzung ist daher geeignet, Amtshaftungsansprüche (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG) zu begründen.
2. Der Geschädigte kann der öffentlichen Körperschaft den Nachweis, dass der Schaden nicht auf die Amtspflichtverletzung zurückzuführen ist, nur überlassen, wenn eine tatsächliche Vermutung oder Wahrscheinlichkeit für den ursächlichen Zusammenhang besteht.

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