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08 Mai

Aufsätze: Artikel

Schwieriges Verhältnis zwischen Straf- und Verwaltungsrecht

08. Mai 2015

von Dr. Adolf Rebler

Die Entziehung einer Fahrerlaubnis kann nicht nur durch die Fahrerlaubnisbehörde im verwaltungsrechtlichen Wege erfolgen, sondern nach der Begehung einer "verkehrsspezifischen Straftat" auch als strafrechtliche Maßregel. Eine Abgrenzung ist oft schwierig. Aktualität gewinnt die Problematik bei Alkoholstraftaten: Muss die Anordnung zur Beibringung eines Fahreignungsgutachtens in jedem Falle einer strafgerichtlichen Entziehung folgen?

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