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Bitte beachten Sie bei der Eingabe der Gerichte folgende Schreibweisen:
Beispiele:
LG München für Landgericht München
BGH für Bundesgerichtshof
BVerfG für Bundesverfassungsgericht usw.
Bitte beachten Sie bei der Eingabe des Aktenzeichens folgende Schreibweise:
Beispiele:
1 S 3263/08
1 K 927.09
Bitte beachten Sie bei der Eingabe der Vorschriften folgende Schreibweisen:
Beispiele:
StVG § 3 Abs. 1 Satz 1
StVO §§ 12 Abs. 3 Ziff. 3
ZPO §§ 114 ff.
VwVfG § 38
07
Nov
Urteile: Kurzurteile
Sehen und gesehen werden
Wer bei Dämmerung ohne Abblendlicht fährt, verstößt gegen § 17 Abs. 1 Satz 1 StVO. Der Geschädigte, der trotz Sichtbarkeit eines unbeleuchtet entgegenkommenden Fahrzeugs gleichwohl nach links abbiegt, verstößt gegen die Wartepflicht nach §§ 1 Abs. 2, 9 Abs. 3 Satz 1 StVO. Der Kläger beansprucht vom Beklagten Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall zwischen 18.30 und 19.00 Uhr. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt dort 70 km/h. Der Kläger bog mit seinem Pkw nach links ein. Das Fahrzeug des Beklagten fuhr unbeleuchtet. Beim Abbiegevorgang kam es zur Kollision beider Fahrzeuge.Zum Unfallzeitpunkt waren die Straßenlaternen und der Lichtmast bereits eingeschaltet. Die ...