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13 Dez

Urteile

Sichtfahrgebot beim Radfahrer

13. Dezember 2004

Urteil vom:
07.04.2004
Aktenzeichen:
4 U 644/04
Paragrafen:
§ 41 Zeichen 240 StVO

OLG Nürnberg

Auf einem gemeinsamen Fuß- und Radweg gilt für den Radfahrer das Sichtfahrgebot, also die Pflicht innerhalb überschaubarer Strecke anhalten zu
können. Diese Pflicht verletzt ein Radfahrer, wenn er im Dunkeln mit einer
Geschwindigkeit von 25 km/h fährt und seine Lampe nur eine Strecke von vier
Metern ausleuchtet.

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