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05 Jun

Urteile

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht: Stark alkoholisierter Radler muss zur MPU

05. Juni 2012

Urteil vom:
26.10.2011
Aktenzeichen:
12 ME 181/11
Paragrafen:
§ 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO, § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG, § 46 Abs. 1 Satz 1 FeV

RAin Cornelia Trachte-Wagels

Wer stark alkoholisiert auf das Rad steigt, statt ein Taxi zu rufen, riskiert den Entzug seines Autoführerscheins.
01 Feb

Urteile

VG Neustadt: MPU-Anordnung muss auf Einzelfall eingehen / BayVGH: Entzug der Fahrerlaubnis wegen Einnahme harter Drogen (Widerruf eines Auflagenbeschlusses)

01. Februar 2012

Urteil vom:
28.12.2011
Aktenzeichen:
1 L 1125/11.NW
Paragrafen:
§ 3 Absatz 1 StVG, § 14 Absatz 1 FeV, § 46 FeV, § 80 Absatz 5 VwGO
Beschluss vom:

Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße; BayVGH

VG Neustadt: Wenn einem Autofahrer einmal Cannabis im Blut nachgewiesen worden ist, darf die Fahrerlaubnisbehörde kein medizinisch-psychologisches Gutachten anordnen, in dem nach der Haltung zu allen möglichen psychoaktiven Substanzen gefragt wird.

BayVGH: Die Interessenabwägung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren gegen die Einziehung einer Fahrerlaubnis fällt jedenfalls dann zu Lasten des Betroffenen aus, wenn davon auszugehen ist, dass er so genannte harte Drogen zu sich genommen hat.
04 Jan

Aufsätze

Fahreignungsgutachten und MPU fordern gute Begründung

04. Januar 2012

von Felix Koehl

Bei Fahreignungszweifeln nach § 11 FeV kann die Fahrerlaubnisbehörde ein ärztliches Gutachten oder eine medizinisch-psychologische Untersuchung anordnen. Welche Gründe dafür vorliegen müssen, schildert dieser Beitrag, den der verkehrsdienst in zwei Teilen bringt.
07 Sep

Aufsätze

Die Überprüfung von Fahrzeugführern

07. September 2011

von Volker Kalus

In der jüngeren Rechtsprechung zur Überprüfung von Fahrzeugführern (z.B. von Radfahrern oder Mofafahrern) kam es zu widersprüchlichen Urteilen. Das Thema wird sehr kontrovers diskutiert und die Debatte ist längst nicht abgeschlossen. Die folgenden Ausführungen sollen die Grundlagen einer solchen Überprüfung darstellen - insbesondere im Zusammenhang mit der Überprüfung von alkoholauffälligen Fahrzeugführern. Zudem wird der Stand der aktuellen Rechtsprechung dargelegt. Von Volker Kalus§ 3 Abs. 1 FeV i.V.m. § 13 FeVclass="quote">class="aside">Als Anordnungsgrundlage für die Überprüfung von alkoholauffälligen Fahrzeugführern dient § 3 Abs. 1 FeV i.V.m. § 13 FeV. Dabei kann es sich um eine ...
11 Aug

Aufsätze

Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde bei Zweifeln an der gesundheitlichen Eignung eines Verkehrsteilnehmers

11. August 2011

von Adolf Rebler

Wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führen will, muss (ständig) geeignet und befähigt dazu sein. Die Befähigung, also die Kenntnis der Verkehrsregeln und den hinreichend sicheren Umgang mit dem Kfz, weist der Fahrerlaubnisbewerber in der Fahrprüfung nach. Eine Eignungsprüfung, d. h. ein Nachweis der körperlichen und geistigen „Leistungsfähigkeit“, findet – abgesehen von einem Sehtest – nur bei Erteilung des Bus- und Lkw-Führerscheins (Klassen C und D) und der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung statt. Hier gibt es die Eingangsuntersuchung und Wiederholungsuntersuchungen (§ 11 Abs. 9 FeV i. V. m. Anlage 5). Bei der Erteilung der Klassen A und B wird die Eignung nicht gesondert ...
11 Aug

Urteile

OVG Schleswig-Holstein: Ablauf der Verwertungsfrist - MPU

11. August 2011

Urteil vom:
14.04.2011
Aktenzeichen:
2 LB 27/10
Paragrafen:
§ 13a StVZO, §§ 11 und 13 FeV, §§ 2, 9, 29 und 65 StVG

OVG Schleswig Holstein

Leitsätze der Redaktion: Die Übergangsregelung des § 65 Abs. 9 StVG zur Verwertungsfrist von Eintragungen in das Verkehrszentralregister, die vor dem 01.01.1999 vorgenommen worden waren, bezieht sich nicht lediglich auf die Zeitdauer sowohl der Tilgungs- wie auch der Verwertungsfrist, sondern ebenso auf die Berechnung des Fristbeginns und auf die Voraussetzungen der Ablaufhemmung nach dem StVG. Die Anordnung einer MPU im Jahr 2008 darf sich auch auf Trunkenheitsfahrten aus dem Jahre 1996 stützen, wenn diese Verstöße zum Zeitpunkt der Anforderung des Gutachtens weiterhin verwertbar waren. Der Ablauf der Verwertungsfrist wird durch neue Eintragungen gehemmt. ...
04 Jan

Recht + Steuern/Urteile

VG Berlin: Rechtmäßiger Entziehungsbescheid auch nach der Tilgung

04. Januar 2011

VG Berlin

Leitsatz der Redaktion: Die Tilgung einer Zuwiderhandlung im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss nach dem Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens hindert den Erlass eines rechtmäßigen Entziehungsbescheides auch nach der Tilgung der Zuwiderhandlung dann nicht, wenn der Entziehungsbescheid nicht zusätzlich auf Umstände nach Eintritt der Tilgung gestützt wird. Aus den Gründen: Rechtsgrundlage für die Entziehung der Fahrerlaubnis ist § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG, § 46 Abs. 1 Satz 1 FeV. Danach hat die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn sich deren Inhaber als ...
02 Jul

Aufsätze

MPU und Rehabilitation (Kurse) im Fahrerlaubnisrecht

02. Juli 2010

von Paul Brieler

Auch in einem zum Verkehrsgerichtstag erschienenen Artikel im Verkehrsdienst1 wurde festgestellt, dass nach einhelliger Meinung „die MPU eindeutig einen Beitrag zur Verkehrssicherheit leistet.“ Die „anstehende Eignungsüberprüfung motiviert Betroffene zur Auseinandersetzung mit der zugrunde liegenden Problematik“. Es liegt auf der Hand, dass ein solches Vorgehen für die Verkehrssicherheit erfolgsversprechender ist als die in dem Beitrag aufgezeigte Alternative, 15 Jahre ‚aktiv zuzuwarten’, „um nach diesem Zeitraum ohne Eignungsüberprüfung die Fahrerlaubnis neu erteilt zu bekommen.“ Kurse zur Wiederherstellung der ...
05 Mrz

Aufsätze

Verkehrsgerichtstag 2010, AK VI "MPU auf dem Prüfstand"

05. März 2010

von Volker Kalus

Der 48.Verkehrsgerichtstag in Goslar hat sich im Arbeitskreis VI unter dem Arbeitstitel „Idiotentest auf dem Prüfstand“ mit den Fragen zu beschäftigen ob die med.-psy. Begutachtung als Instrument der Verkehrssicherheit zu sehen ist bzw. ob es zu diesem Instrument eine Alternative gibt und inwieweit die Gutachter überprüft werden.
08 Jan

Aufsätze

Punkteregelung in Flensburg soll lockerer werden

08. Januar 2010

von Peter Schlanstein

Das Flensburger Punktesystem ist vielen Bürgerinnen und Bürgern (wohl-, manchen
übel-) bekannt. Da es alltäglich jeden Kraftfahrer unmittelbar betrifft, indem es bei häufigen Verkehrsverstößen in letzter Konsequenz den Entzug der Fahrerlaubnis androht, geht von ihm eine erhebliche Präventivwirkung im Interesse der Sicherheit des Straßenverkehrs aus. Es dient zudem als Anreiz und Hilfestellung für auffällig gewordene Personen, vorhandene Defizite zu erkennen und zu beheben. Allerdings ist das geltende Mehrfachtäterpunktsystem nicht nur für die Autofahrer kaum noch durchschaubar. Es stellt neben den Fahrerlaubnis- und Bußgeldbehörden auch Anwälte und Gerichte vor erhebliche Herausforderungen. Dabei führt es teilweise zu schwer nachvollziehbaren Ergebnissen. Nach einer Vereinbarung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP soll das künftig anders werden.
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