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05 Mai

Aufsätze: Artikel

Sonderwarneinrichtungen an Privatfahrzeugen

05. Mai 2017

von Peter Lippert

In einigen Bundesländern gibt es Regelungen, Privatfahrzeuge berechtigter Personen bei Feuerwehren, Katastrophenschutz und Rettungsdiensten als Einsatz- und Kommando-Fahrzeuge anzuerkennen und mit Blaulicht und Martinshorn auszurüsten. Gerade in ländlichen Gegenden kann es im Notfall aufgrund großer Entfernungen erforderlich sein, dass die überwiegend ehrenamtlich tätigen Führungskräfte rechtzeitig den Einsatzort erreichen. Aber: Inhalt und Umfang der geltenden Regelungen sind nicht einheitlich.

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