Willkommen beim Verkehrsdienst!
Hier finden Sie Aufsätze, Entscheidungen und Wissenswertes zum Straßenverkehrsrecht.
Kostenlose Recherche für alle Heft-Abonnenten.
Suche
Bitte beachten Sie bei der Eingabe der Gerichte folgende Schreibweisen:
Beispiele:
LG München für Landgericht München
BGH für Bundesgerichtshof
BVerfG für Bundesverfassungsgericht usw.
Bitte beachten Sie bei der Eingabe des Aktenzeichens folgende Schreibweise:
Beispiele:
1 S 3263/08
1 K 927.09
Bitte beachten Sie bei der Eingabe der Vorschriften folgende Schreibweisen:
Beispiele:
StVG § 3 Abs. 1 Satz 1
StVO §§ 12 Abs. 3 Ziff. 3
ZPO §§ 114 ff.
VwVfG § 38
10
Okt
Urteile
Sprinterbremse
BayObLG
Nach den Feststellungen des Amtsgerichts war das Fahrzeug (der Sprinter) nach Bauart und Einrichtung nicht zur Personenbeförderung, sondern zum Gütertransport, nämlich zur Automatenbeförderung, bestimmt. Außer der Sitzbank für Fahrer und Beifahrer befanden sich keine weiteren Sitzgelegenheiten im Fahrzeug. Die Sitzbank war durch eine feste Wand von der Ladefläche getrennt. Das Fahrzeug war auch am Tattag als Lastkraftwagen zum Transport von Automaten eingesetzt gewesen. Außerdem überschritt sein zulässiges Gesamtgewicht mit 4,6 t den in § 18 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 StVO angeordneten Grenzwert von 3,5 t, ab welchem für Lastkraftwagen die Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h gilt.
Das Amtsgericht hat aber auch zu Recht verneint, dass es sich bei dem Tatfahrzeug um einen Personenkraftwagen im Sinne von § 23 Abs. 6 a StVZO handelt.