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04 Mai

Urteile: KraftStG

Steuererklärungspflicht bei widerrechtlicher Benutzung von Fahrzeugen: Ahndungslücke geschlossen

04. Mai 2026

Von EPHK a.D. Bernd Huppertz

Rechtsfolgen für polizeilich festgestellte Verkehrstatbestände, die das KraftStG tangieren, können vorsätzlichen Steuerhinterziehung oder fahrlässige Steuerverkürzung sein. Entsprechend ist mit Strafen zu rechnen.

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