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04 Aug

Urteile

Steuerhinterziehung durch widerrechtliche Nutzung eines Fahrzeugs vorerst vom Tisch

04. August 2023

Von Martin Maibach

Bislang war der Sachverhalt klar: Wer ein Kraftfahrzeug bzw. einen -anhänger im öffentlichen Verkehrsraum ohne erforderliche Zulassung und ohne Entrichtung der vorgeschriebenen Kfz-Steuer widerrechtlich führte, bekam eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung gem. § 370 AO1. Dieser Praxis macht ein aktueller Beschluss2 des Bundesgerichtshofs einen Strich durch die Rechnung: Demnach begründet ein solches Verhalten nämlich keine Steuerhinterziehung.

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