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06 Jun

Urteile

Stichprobe gegen Überladung

06. Juni 2003

Urteil vom:
30.04.2003
Aktenzeichen:
2 Ss OWi 277/03
Paragrafen:
StVZO §§ 31 Abs. 2, 34 Abs. 3, 69 a; StVG 24, BKatV 2

OLG Hamm

An die auch den Halter eines Kfz treffende Sorgfaltspflicht, für die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts zu sorgen und eine Gewichtsüberschreitung zu verhindern sind strenge Anforderungen zu stellen. Zu dieser Pflicht gehört es grundsätzlich, sich durch gelegentliche, auch überraschende, Stichproben davon zu überzeugen, dass Weisungen auch beachtet werden.

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