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LG München für Landgericht München
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1 S 3263/08
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Beispiele:
StVG § 3 Abs. 1 Satz 1
StVO §§ 12 Abs. 3 Ziff. 3
ZPO §§ 114 ff.
VwVfG § 38
10
Jan
Urteile
Streupflicht
LG Osnabrück
Ein aufmerksam und sorgfältiger Verkehrsteilnehmer
muss unter bestimmten (hier geschilderten) Witterungs- und Straßenverhältnissen
davon Abstand nehmen, mit dem Fahrrad zu fahren. In Anbetracht der am "Tattag" herrschenden Straßen- und Witterungsverhältnissen
muss das Verhalten der Klägerin als grob sorgfaltswidrig gewertet werden, zumal die Straße im Unfallstellenbereich infolge derbaulichen Gestaltung kurvenreich und damit als besonders gefährlich für Fahrradfahrer bei Glätte anzusehen ist.