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29 Okt

Urteile

Tateinheit – Tatmehrheit

29. Okober 2006

Urteil vom:
08.08.2006
Aktenzeichen:
4 StR 263/06
Paragrafen:
StGB § 52 Abs. 1, StGB § 54 Abs. 1 S. 2, StGB § 54 Abs. 2 S. 1, StGB § 242, StGB § 316

BGH

Die Annahme einer Tatmehrheit zwischen einem Autodiebstahl einerseits und der Trunkenheitsfahrt sowie dem Fahren ohne Fahrerlaubnis andererseits kommt nicht in Betracht, wenn die Wegnahme des PKW durch das Wegfahren erfolgt. Die den Straftatbeständen zu Grunde liegende Handlung ist in einem solchen Fall identisch.

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