Willkommen beim Verkehrsdienst!
Hier finden Sie Aufsätze, Entscheidungen und Wissenswertes zum Straßenverkehrsrecht.
Kostenlose Recherche für alle Heft-Abonnenten.
Suche
Bitte beachten Sie bei der Eingabe der Gerichte folgende Schreibweisen:
Beispiele:
LG München für Landgericht München
BGH für Bundesgerichtshof
BVerfG für Bundesverfassungsgericht usw.
Bitte beachten Sie bei der Eingabe des Aktenzeichens folgende Schreibweise:
Beispiele:
1 S 3263/08
1 K 927.09
Bitte beachten Sie bei der Eingabe der Vorschriften folgende Schreibweisen:
Beispiele:
StVG § 3 Abs. 1 Satz 1
StVO §§ 12 Abs. 3 Ziff. 3
ZPO §§ 114 ff.
VwVfG § 38
07
Mai
Aufsätze: Kurzinfo
Tempo 30 gilt auch für Notärzte
Ein Arzt, der in Rufbereitschaft in einer Notaufnahme tätig ist, wurde in einer Tempo-30-Zone geblitzt - 33 km/h schneller als erlaubt. Er bekam einen Bußgeldbescheid, jedoch kein eigentlich fälliges Fahrverbot von einem Monat.
Das Amtsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Arzt als stellvertretender Leiter der zentralen Notaufnahme eines Klinikums und der damit einhergehenden Rufbereitschaft auf sein Auto angewiesen sei. Das Bayerische Oberste Landesgericht als Rechtsbeschwerdeinstanz aber verhängte gegen den Betroffenen das Fahrverbot für die Dauer eines Monats. Es entschied, dass der Mann durch ein Fahrverbot zwar "empfindlich in seiner gewohnten Berufsausübung" ...