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07 Mai

Aufsätze: Kurzinfo

Tempo 30 gilt auch für Notärzte

07. Mai 2021

Ein Arzt, der in Rufbereitschaft in einer Notaufnahme tätig ist, wurde in einer Tempo-30-Zone geblitzt - 33 km/h schneller als erlaubt. Er bekam einen Bußgeldbescheid, jedoch kein eigentlich fälliges Fahrverbot von einem Monat. Das Amtsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Arzt als stellvertretender Leiter der zentralen Notaufnahme eines Klinikums und der damit einhergehenden Rufbereitschaft auf sein Auto angewiesen sei. Das Bayerische Oberste Landesgericht als Rechtsbeschwerdeinstanz aber verhängte gegen den Betroffenen das Fahrverbot für die Dauer eines Monats. Es entschied, dass der Mann durch ein Fahrverbot zwar "empfindlich in seiner gewohnten Berufsausübung" ...

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