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Beispiele:
LG München für Landgericht München
BGH für Bundesgerichtshof
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Beispiele:
1 S 3263/08
1 K 927.09
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Beispiele:
StVG § 3 Abs. 1 Satz 1
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ZPO §§ 114 ff.
VwVfG § 38
06
Sep
Aufsätze: Kurzinfo
Tempolimit-Ende: Kennzeichnung manchmal unnötig
Im Fall stritten die Parteien vor dem Oberlandesgericht Celle um die Anordnung und das Ende einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzung. Sei eine solche ausgeschildert, ende diese durch die aufgestellten Verkehrszeichen 278 bis 282, stellte das Gericht klar.
Eine Kennzeichnung sei indes unnötig, wenn es ein Zusatzzeichen gebe, das die Länge des Verbots kenntlich machen, oder wenn zusätzlich zum Verbotszeichen ein Gefahrenzeichen "zweifelsfrei" erkennen lasse, ab welcher Stelle es keine Gefahr mehr gebe.
"Nur im Falle der Nichtigkeit ist ein Verkehrszeichen unbeachtlich", führte das Gericht weiter aus. Das sei aber nur bei "offensichtlicher Willkür, Sinnwidrigkeit oder bei objektiver ...