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02
Okt
Aufsätze: Kurzinfo
Totalschaden an Bodenschwelle - Vollkasko winkt ab
von tc
Ein Pkw überfuhr eine quer liegende Fahrbahnschwelle - langsamer zwar als erlaubt, aber es krachte trotzdem und sein Pkw erlitt einen Totalschaden. Er habe die Schwelle nicht gesehen, da es dunkel gewesen sei und geschneit habe, argumentierte er. Seinen Schaden wollte er von seiner Vollkasko ersetzt bekommen, aber diese weigerte sich zu zahlen. Das sei kein Unfallschaden, lautete das Argument der Versicherung.
Das Oberlandesgericht Stuttgart war aufseiten der Versicherung. Der Schaden, der durch die Bodenschwelle entstand, sei ein Betriebsschaden, der aus dem "gewöhnlichen Fahrbetrieb" heraus entstand. Mitnichten handle es sich um ein "plötzliches Ereignis von außen" - also zum Beispiel ...