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01 Apr

Aufsätze: Artikel

Transporte mit ausgebeulter Plane

01. April 2016

von Dr. Adolf Rebler,Christian Borzym

Die gesetzlich zulässige Breite von Fahrzeugen zum Transport von Gütern beträgt nach § 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) 2,55 Meter. Großraumtransporte dürfen nach Erteilung einer Ausnahmegenehmigung auch breiter sein. Verrutscht bei einem "Normaltransport" die Ladung und beult die Plane aus - wird er dann zum Großraumtransport? Wie ist unter anderem ein Fall zu behandeln, in dem bei ordnungsgemäß gesicherter und überbreiter Ladung die am Fahrzeug festgezurrte Plane über die Umrisse der Ladung gezogen wird? Ein aktuelles Schreiben der Transportverbände wirft Fragen auf.

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