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Beispiele:
1 S 3263/08
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Beispiele:
StVG § 3 Abs. 1 Satz 1
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ZPO §§ 114 ff.
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13
Dez
Urteile
Trunkenheit im Verkehr
OLG Hamm
Aufgrund einer hohen Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit kann in der Regel
nicht bereits auf eine vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr geschlossen werden.
Vielmehr hat der Tatrichter unter Heranziehung aller Umstände des Einzelfalles,
der Täterpersönlichkeit, des Trinkverlaufs sowie des Verhaltens des Täters
während und nach der Tat zu entscheiden.