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Bitte beachten Sie bei der Eingabe der Gerichte folgende Schreibweisen:
Beispiele:
LG München für Landgericht München
BGH für Bundesgerichtshof
BVerfG für Bundesverfassungsgericht usw.
Bitte beachten Sie bei der Eingabe des Aktenzeichens folgende Schreibweise:
Beispiele:
1 S 3263/08
1 K 927.09
Bitte beachten Sie bei der Eingabe der Vorschriften folgende Schreibweisen:
Beispiele:
StVG § 3 Abs. 1 Satz 1
StVO §§ 12 Abs. 3 Ziff. 3
ZPO §§ 114 ff.
VwVfG § 38
07
Mai
Urteile
Trunkenheitsfahrt
VGH München:
1. Auch das Führen eines Fahrrads im Straßenverkehr mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr führt zwingend zur Beibringensanordnung eines medizinischpsychologischen Gutachtens durch die Fahrerlaubnisbehörde.
2. Wird in einem solchen Fall das geforderte medizinisch-psychologische Gutachten nicht vorgelegt, darf die Fahrerlaubnisbehörde aufgrund der Nichtvorlage des Gutachtens auch in Bezug auf die Fahreignung nicht erlaubnisbedürftige Fahrzeuge auf die Ungeeignetheit des Betroffenen schließen, so dass ein Verbot zum Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen gerechtfertigt ist.