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11 Jul

Urteile

TÜV- Bedienstete verletzen Amtspflicht

11. Juli 2003

Urteil vom:
10.04.2003
Aktenzeichen:
III ZR 266/02
Paragrafen:
GG Art. 34; BGB § 839 (A); StVZO §§ 21, 25

BGH

Der Grundsatz, daß bei Pflichtverletzungen des TÜV im Zusammenhang mit der Erteilung der Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO das Bundesland haftet, das den Kraftfahrzeugsachverständigen die amtliche Anerkennung erteilt hat, gilt auch dann, wenn die Zulassungsstelle dem TÜV die erstmalige Ausfertigung und Herausgabe der Kfz-Briefe für importierte Neufahrzeuge überlassen hat und dem TÜV hierbei Fehler unterlaufen (Anschluß an das Senatsurteil vom 2. November 2000 – III ZR 261/99 – VersR 2002, 96).

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